Zulässige Gesamtverformung

Die Zulässige Gesamtverformung (ZGV) beschreibt das Bewegungsvermögen eines Dichtstoffs in Bezug auf die dauerhafte Dehnung und Stauchung und wird in Prozenten zwischen 0 % und 25 % angegeben.  Die ZGV dient für den Planer als Grundlage zur Berechnung der erforderlichen Fugenbreite.


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