Die Zulässige Gesamtverformung (ZGV) beschreibt das Bewegungsvermögen eines Dichtstoffs in Bezug auf die dauerhafte Dehnung und Stauchung und wird in Prozenten zwischen 0 % und 25 % angegeben. Die ZGV dient für den Planer als Grundlage zur Berechnung der erforderlichen Fugenbreite.