EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie ist Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung und soll Transparenz schaffen, damit Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger nachvollziehen können, ob ein Projekt oder eine Investition tatsächlich einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leistet. Die Taxonomie definiert dazu sechs Umweltziele, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft. Eine Tätigkeit gilt nur dann als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu mindestens einem Ziel beiträgt, keinem anderen Ziel erheblich schadet („Do No Significant Harm“) und bestimmte Mindestschutzstandards einhält. Unternehmen, die unter die EU-Berichtspflichten fallen, müssen offenlegen, in welchem Umfang ihre Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben taxonomiekonform sind. Für Investoren bietet das System eine klare Orientierung bei nachhaltigen Finanzprodukten und stärkt das Vertrauen in „grüne“ Investments. Damit ist die EU-Taxonomie ein zentrales Instrument, um Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu lenken.