Dreiflankenhaftung

Haftung der Fugenabdichtung an drei Kontaktflächen (Fugenflanken und Fugengrund).
Die 3-Flankenhaftung behindert die Verformung des Dichtmaterials und ist in Dehnfugen zu verhindern. In den meisten Fällen wird die Tiefe der Fuge durch ein Hinterfüllmaterial begrenzt.


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