Anmelden
Noch keine Zugangsdaten? Händler und Handwerker können sich hier registrieren.
1. Firma
2. Status
3. Ansprechpartner
Ansprechpartner Geschäftsleitung
Ansprechpartner Vertrieb/Verkauf
Ansprechpartner Logistik/Disposition
Ansprechpartner Buchhaltung
Ansprechpartner Qualitätsmanagement
Ansprechpartner Umweltschutz
Ansprechpartner Abfallentsorgung
Ansprechpartner REACH
4. Produktionsstandorte/Mitarbeiteranzahl
5. Bankdaten
6. Ust.-ID.-Nr / Steuer-Nr.
7. Lieferbedingungen/Zahlungsbedingungen
8. Fragen zur Versicherung
9. Fragen zur Beschaffung
10. Fragen zu REACH
11. Fragen zum Qualitätsmanagement
11.1. Allgemeine Fragen
11.2. Fertigung
11.3. Wareneingang
12. Fragen zum Umweltmanagement
13. Risiken
14. Non-Dual-Use-Erklärung
Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck
EU: Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 DE: Ausfuhrliste Teil I Abschnitt B, Anlage 1 der Außenwirtschaftsverordnung
keine Ausfuhrgenehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck erforderlich sind.
Die auszuführenden Güter sind auf keiner der nachfolgend genannten Ausfuhrlisten aufgeführt: EU: Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 DE: Ausfuhrliste Teil I Abschnitt B, Anlage 1 zur AWV
Sonstige Bemerkungen und Angaben